Der Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

Seit dem Jahr 1998 schreibt die
"Verordnung für Sicherheits- u. Gesundheitsschutz auf Baustellen" vor, dass auf Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber tätig werden, ein Koordinator für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz einzusetzen ist.

Als Veranlasser eines Bauvorhabens ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmassnahmen bei der Planung und Durchführung der Baumassnahme umgesetzt werden.

Soweit der Bauherr nicht selbst fachlich dazu in der Lage ist, diese Aufgabe zu erfüllen, hat er einen geeigneten Koordinator zu beauftragen.

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Ingenieurbüro
Maria Hagdorn

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83026 Rosenheim

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