Seit dem Jahr 1998 schreibt die
"Verordnung für Sicherheits- u. Gesundheitsschutz auf Baustellen"
vor, dass auf Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber
tätig werden, ein Koordinator für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz
einzusetzen ist.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens ist der Bauherr dafür
verantwortlich, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmassnahmen
bei der Planung und Durchführung der Baumassnahme umgesetzt werden.
Soweit der Bauherr nicht selbst fachlich dazu in der Lage ist, diese Aufgabe
zu erfüllen, hat er einen geeigneten Koordinator zu beauftragen.